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Export nach Indien: Chancen, Anforderungen und Risiken für Schweizer KMU

Am 1. Oktober 2025 war es soweit: Das Freihandelsabkommen TEPA zwischen der Schweiz und Indien trat in Kraft. Damit ist ein Wachstumgsmarkt mit über 1.4 Milliarden Konsumentinnen und Konsumenten für Schweizer KMU offener denn je. Gleichzeitig bleibt der Markteintritt anspruchsvoll. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Punkte für Exporte aus der Schweiz nach Indien zusammen.

Exportchancen im boomenden Markt Indien

Indien hat im Jahr 2023 offiziell China als bevölkerungsreichstes Land überholt. Über 1,4 Milliarden Menschen leben auf dem Subkontinent. Gleichzeitig hat sich Indien zur fünftgrössten Volkswirtschaft der Welt entwickelt. Und das Wachstum bleibt überdurchschnittlich: 2024 wuchs die indische Wirtschaft erneut um 6.5 Prozent. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach Konsumgütern, Technologie, Gesundheitsleistungen und Infrastrukturmodernisierung.

Für Schweizer KMU bietet sich eine gute Ausgangslage. Denn Indien gehört bereits heute zu den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. 2024 exportieren Schweizer Unternehmen Güter und Dienstleistungen im Wert von fast 20 Milliarden Franken nach Indien – mehr als beispielsweise nach Frankreich oder Grossbritannien.

Besonders gefragt sind:

  • Chemische und pharmazeutische Produkte
  • Maschinen und Präzisionsinstrumente (z. B. Messtechnik, Medizintechnik)
  • Uhren und hochwertige Konsumgüter
  • IT-Dienstleistungen, Engineering, Infrastruktur- und Energielösungen

Und die Ausgangslage bleibt vielversprechend. Denn Produkte und Dienstleistungen aus der Schweiz geniessen in Indien einen ausgezeichneten Ruf. Für Schweizer KMU bedeutet dies: Der Markt ist gross, wachstumsstark und offen für hochwertige Lösungen.

Freihandelsabkommen TEPA vereinfacht Exporte nach Indien

Nach 16 Jahre lang dauernden Verhandlungen trat am 1. Oktober 2025 ist das Trade and Economic Partnership Agreement (TEPA) zwischen Indien und den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) in Kraft.

Dadurch reduzieren sich die Handelsschranken für Schweizer Unternehmen, die nach Indien exportieren wollen massiv. Denn Indien verpflichtet sich im Abkommen, die Zölle auf viele Güter sofort oder schrittweise über mehrere Jahre aufzuheben. Betroffen sind eine breite Palette an Waren, die zusammen fast 95% aller Schweizer Exporte, exklusive Gold, ausmachen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • pharmazeutische und chemische Produkte,
  • Maschinen und Präzisionsinstrumente sowie
  • Uhren

Insgesamt schätzt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die möglichen Zolleinsparungen durch TEPA auf 167 Millionen Franken pro Jahr.

Allerdings gelten teilweise lange Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren, bis die Zölle komplett eliminiert sind. Zudem bleiben die Zölle auf Gold, Kohle, Molkereierzeugnisse oder bestimmte landwirtschaftliche Produkte bestehen.

Im Gegenzug sichern die Schweiz und die übrigen EFTA-Staaten zu, dass ihre Unternehmen innerhalb von 20 Jahren 100 Milliarden US-Dollar in Indien investieren.

Schweizer KMU haben dank des Abkommens einen wichtigen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz aus anderen europäischen Staaten verschaffen. Denn TEPA ist das erste Freihandelsabkommen, das Indien mit Ländern in Europa abgeschlossen hat. Andere Abkommen, etwa mit der EU, Grossbritannien oder Australien, sind erst in der Verhandlungsphase.

Diese Bestimmungen müssen beim Export nach Indien erfüllt sein

Das Freihandelsabkommen TEPA vereinfacht den Export nach Indien, dennoch bleibt das Land ein Markt mit strengen Einfuhrvorschriften. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumente können dazu führen, dass Sendungen am Zoll aufgehalten, zusätzlich geprüft oder gar zurückgeschickt werden.

Damit der Export so reibungslos wie möglich klappt, hat Switzerland Global Enterprise (S-GE) die wichtigsten Anforderungen in einer Checkliste zusammengefasst. Die zentralen Punkte im Überblick:

Handelsrechnung

Die Handelsrechnung muss neben den üblichen Angaben zusätzliche Informationen enthalten:

  • präzise Warenbeschreibung inklusive HS-Code
  • Ursprungsland der Waren
  • Brutto- und Nettogewicht
  • Anzahl, Menge und Art der Verpackungen
  • Transportangaben wie Name des Schiffes oder Flugnummer
  • Verlade- und Entladehafen beziehungsweise Flughafen sowie endgültiger Bestimmungsort
  • gegebenenfalls Einfuhrlizenznummer des Importeurs
  • Goods and Service Taxpayer Identification Number (GSTIN) des Importeurs
  • rechtsgültige Unterschrift des Exporteurs

Üblich ist zudem eine kurze Deklaration am Ende der Rechnung, dass Preis und Angaben korrekt sind.

Packliste

Die Sendung sollte von einer detaillierten Packliste begleitet sein. Diese enthält eine Übersicht über alle Packstücke, den Inhalt der einzelnen Versandstücke sowie die Abmessungen und das Gewicht je Verpackungseinheit.

Kennzeichnung der Waren

In der Praxis verlangen indische Behörden eine klare Markierung der Verpackung. Typische Angaben sind Name und Anschrift des Herstellers, Bezeichnung und Art des Produkt, das Ursprungsland sowie Produktionsdatum und gegebenenfalls Verfallsdatum.

Je nach Produktgruppe gelten zusätzliche Kennzeichnungspflichten nach indischem Recht, zum Beispiel für Lebensmittel oder Pharmazeutika.

GSTIN und PAN

Die 15-stellige GSTIN des indischen Importeurs muss auf sämtlichen Dokumenten aufgeführt werden. Also auf der Handelsrechnung, der Packliste sowie auf allen Transportdokumenten und Ursprungsnachweisen.

Ist der Importeur von der GST-Registrierung befreit, muss stattdessen die 10-stellige Permanent Account Number (PAN) angegeben werden.

Ursprungszeugnis

Um von den Vorteilen von TEPA zu profitieren, ist ein Ursprungszeugnisse nötig. Für präferenzielle Ursprungsware im Rahmen des Freihandelsabkommens müssen Unternehmen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung mit elektronischer Unterschrift vorweisen. Wichtig: Die Ursprungserklärung darf nur von einem zugelassenen Exporteur (Approved Exporter) abgegeben werden.

Je nach Produkt und Sektor gelten zusätzliche Anforderungen, etwa Zertifikate für Maschinen, Elektrogeräte und Medizintechnik oder spezielle Lizenzen oder Genehmigungen für regulierte Güter. Zudem müssen beispielsweise bei Dual-Use-Gütern auch die Exportkontrollvorschriften der Schweiz erfüllt sein.

Hier finden Sie die ausführliche Checkliste von S-GE.

Risiken beim Export nach Indien

Neben den Chancen sollten Schweizer KMU die auch die Risiken von Indien als Exportmarkt keinesfalls vernachlässigen. Es handelt sich um einen sehr komplexen Markt, der sich in mehrfacher Hinsicht von klassischeren Exportzielen in Europa unterscheidet.

Zu den wichtigsten Risiken zählen:

  • Eine hohe Unternehmensverschuldung: Grosse Konzerne sind teilweise stark fremdfinanziert, was in der Vergangenheit zu Spannungen im indischen Finanzsystem führte,
  • Eine hohe Abhängigkeit von Importen, insbesondere bei Energieträgern und im Maschinenbau,
  • die vielerorts mangelhafte Infrastruktur, die zu verzögerten Lieferungen führen kann,
  • der grosse bürokratische Aufwand und das ineffiziente Justizsystem,
  • ein weit verbreiteter informeller Sektor, wodurch das Inkasso bei Geschäftspartnern vor Ort erschwert ist und
  • geopolitische Risiken, wie militärische Konfrontationen mit China und Pakistan.

Wie sichern sich Unternehmen beim Export nach Indien optimal ab?

Die beschriebenen Risiken betreffen vor allem die Zahlungssicherheit und die Durchsetzbarkeit von Forderungen. Umso wichtiger ist es, gute und langfristige Partnerschaften aufzubauen und sich ein tiefgreifendes Wissen um den indischen Markt anzueignen.

Gerade bei neuen Geschäftspartnern, grossen Einzelaufträgen oder langen Zahlungszielen sollten Schweizer KMU ihre Exporte nach Indien zusätzlich gezielt absichern.

Eine Warenkreditversicherung schützt Unternehmen vor Zahlungsausfällen, wenn Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen nicht oder nur verspätet begleichen. Sie deckt unter anderem:

  • Zahlungsausfälle aufgrund von Insolvenz oder Konkurs des Kunden,
  • langanhaltende Nichtzahlung trotz fälliger Rechnung,
  • politische Risiken wie Krieg, Embargos, Devisenrestriktionen oder staatliche Eingriffe sowie
  • Zahlungsausfälle infolge von Naturkatastrophen oder anderen aussergewöhnlichen Ereignissen.

Für Exporte nach Indien bietet eine Warenkreditversicherung von Coface mehrere zusätzliche Vorteile:

  • Bonitätsprüfung: Expertenteams vor Ort kennen die lokalen Verhätlnissen genau, bewerten die Kreditwürdigkeit von indischen Abnehmern und unterstützen Firmen bei der Festlegung von Kreditlimiten.
  • Laufendes Monitoring: Änderungen im Zahlungsverhalten oder in der wirtschaftlichen Lage des Kunden werden laufend beobachtet.
  • Schadenabwicklung: Im Ernstfall übernimmt Coface den abgesicherten Teil des Ausfalls.
  • Bessere Finanzierung: Gesicherte Forderungen lassen sich bei Banken im Rahmen der Betriebsmittelfinanzierung oft besser belehnen.

Erfahren Sie, wie die Kreditversicherung von Coface Ihre Exporte nach Indien absichert.

Professionelles internationales Inkasso

Selbst mit sorgfältiger Bonitätsprüfung und Versicherung kann es in Indien zu strittigen oder verspäteten Zahlungen kommen. Die rechtliche Durchsetzung von Forderungen ist für ausländische Unternehmen häufig aufwendig, zeitintensiv und mit Unsicherheiten verbunden.

Ein spezialisiertes internationales Inkasso, wie bei Coface, bietet hier Unterstützung:

  • lokale Expertinnen und Experten kennen Rechtssystem, Gepflogenheiten und Sprachen,
  • aussergerichtliche Einigungen werden bevorzugt und professionell verhandelt und
  • falls notwendig, koordinieren die Inkasso-Spezialisten rechtliche Schritte mit ausgewählten lokalen Anwaltskanzleien.

Gerade in einem komplexen Umfeld wie Indien ist ein erfahrener Partner vor Ort ein wichtiger Faktor, um offene Forderungen effizient und möglichst ohne Reputationsschaden beizutreiben.

Erfahren Sie, wie das internationale Inkasso von Coface Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen in Indien unterstützt.

Zu den ausführlichen Länderrisikobewertungen

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