Belgien

Europa

BIP pro Kopf ($)
$53854.2
Bevölkerung (im Jahr 2021)
11,7 Millionen

Bewertung

Länderrisiko
A2
Geschäftsklima
A1
Zuvor
A2
Zuvor
A1
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Zusammenfassung

Stärken

  • Optimaler handelsstrategischer Standort zwischen Großbritannien, Deutschland und Frankreich
  • Starke Exportorientierung mit bedeutenden Häfen in Antwerpen (zweitgrößter Hafen Europas) und Zeebrügge
  • Diversifizierte Wirtschaft mit Schwerpunkt auf Finanzdienstleistungen, Handel, Agrar- und Lebensmittelindustrie sowie chemischer und pharmazeutischer Produktion
  • Präsenz europäischer Institutionen, internationaler Organisationen und globaler Konzerne
  • Gut ausgebildete Arbeitskräfte dank beruflicher Bildung und Mehrsprachigkeit

Schwächen

  • Politische und finanzielle Spannungen zwischen Flandern und Wallonien
  • Komplexe institutionelle Struktur und mehrere Verwaltungsebenen
  • Starke Abhängigkeit von der westeuropäischen Wirtschaft: Exporte von Waren und Dienstleistungen machen 87 % des BIP aus, davon gehen fast 60 % in den Rest der EU
  • Hohe Staatsverschuldung (unter den vier Ländern mit der höchsten Verschuldungsquote in der EU)

Handelsaustausch

Exportvon Waren in % der Gesamtmenge

Deutschland
18%
Frankreich
13%
Niederlande
13%
USA
7%
Großbritannien
6%

Importvon Waren in % der Gesamtmenge

Niederlande 21 %
21%
Deutschland 12 %
12%
Frankreich 10 %
10%
China 7 %
7%
USA 7 %
7%

Ausblick

Dieser Abschnitt ist ein wertvolles Instrument für Finanzverantwortliche und Kreditmanager in Unternehmen. Er enthält Informationen über die Zahlungs- und Inkassopraktiken, die in dem Land üblich sind.

Das moderate Wachstum hält nur dank stabiler Kaufkraft an

Die belgische Wirtschaft dürfte sowohl 2026 als auch 2027 weiterhin moderat, wenn auch verhalten wachsen. Die Kaufkraft der privaten Haushalte wird erneut durch die automatische Anpassung von Löhnen, Renten und Sozialleistungen an die Lebenshaltungskosten gestützt, was nach wie vor ein charakteristisches Merkmal des belgischen Systems ist. Dieser Mechanismus dürfte einen wichtigen Puffer gegen steigende Preise bieten, doch seine Wirksamkeit wird teilweise durch einen erneuten Anstieg der Energiepreise gemindert, der sich 2026 auf die Kaufkraft auswirken wird, da er zu einem breiteren Inflationsdruck führt. Diese Entwicklungen werden die Verbraucherstimmung belasten. Gleichzeitig bietet die Finanzpolitik nur begrenzte Unterstützung. Da die öffentlichen Finanzen bereits unter Druck stehen, hat die Regierung im Gegensatz zu ihrer Rolle während der jüngsten Krisen kaum Spielraum, um die Ausgaben zu erhöhen oder gezielte Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte zu ergreifen. Zwar verfügen die belgischen Haushalte nach wie vor über ein relativ komfortables Sparvermögen, das die unmittelbaren Auswirkungen höherer Preise abfedern dürfte, doch wird ein allmählicher Anstieg der Arbeitslosigkeit voraussichtlich das Vertrauen untergraben und das Konsumwachstum bremsen. Zudem wird die anhaltende Straffung sowohl der Fiskal- als auch der Geldpolitik die reale Binnennachfrage sowohl im Jahr 2026 als auch 2027 weiter einschränken, obwohl ein nachlassender Inflationsdruck im Jahr 2027 ein etwas stärkeres Wachstum stützen könnte.

Nach einer anhaltenden Phase der Margenverengung in den Jahren 2023–24 verzeichneten die Unternehmen erste Anzeichen einer Verbesserung der Rentabilität, was eine Erholung der privaten Investitionen stützte. Dieser Aufschwung wurde durch die anfängliche Senkung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank (EZB) begünstigt, die die Finanzierungskosten senkte und die Investitionsausgaben stützte. Dennoch reichten diese positiven Entwicklungen nicht aus, um den zwischen 2021 und 2025 beobachteten starken Anstieg der Unternehmensinsolvenzen auszugleichen, wobei die Insolvenzquoten das Niveau vor der Pandemie um rund 10 % überstiegen. Mit Blick auf die Zukunft wird erwartet, dass steigende Betriebskosten – insbesondere für Energie, Vorleistungen und Arbeitskräfte – die Unternehmensmargen zunehmend belasten werden und die Indexierung die Kostenwettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen wird. Zudem dürfte eine erneute Straffung der Geldpolitik der EZB die Finanzierungsbedingungen verschärfen. Zusammengenommen dürften diese Faktoren die Rentabilität schrittweise untergraben, die Investitionstätigkeit dämpfen und die Insolvenzzahlen im Jahr 2026 in die Höhe treiben, wobei das erhöhte Niveau bis ins Jahr 2027 anhalten wird. Im Bausektor bleibt die Konjunktur besonders verhalten: Die Zahl der Baugenehmigungen bewegt sich weiterhin auf niedrigem Niveau, und die Verschlechterung der Branchenbedingungen dürfte anhalten, was die Aktivität außerhalb des Tiefbausegments einschränken wird.

Die öffentlichen Ausgaben dürften in den nächsten Jahren nur einen begrenzten Beitrag zum Wachstum leisten. Die neue Regierung hat ihre Absicht signalisiert, das Wachstum der laufenden Ausgaben durch Arbeitsmarkt- und Rentenreformen sowie durch teilweise Begrenzungen der Lohnindexierungsmechanismen einzudämmen. Gleichzeitig wird sich die Ausgabenstruktur verschieben, wobei höhere öffentliche Investitionen die Konjunktur etwas stützen dürften. Verstärkte Verteidigungsausgaben sowie anhaltende Investitionen in die Energiewende und die digitale Infrastruktur dürften das Wachstum in gewissem Maße untermauern. Der Spielraum für eine expansive Fiskalpolitik bleibt jedoch durch das EU-Verfahren bei übermäßigem Defizit stark eingeschränkt, was die Möglichkeiten der Regierung begrenzt, die schwächere Dynamik des privaten Sektors auszugleichen. Die Aussichten für die Exporte bleiben schwierig. Die belgische Auslandsnachfrage wird weiterhin durch die Konjunkturabkühlung in Europa und weltweit belastet, während US-Zölle den Druck auf handelsabhängige Sektoren weiter erhöhen. Zudem durchläuft die Pharmaindustrie – einer der wichtigsten Exportmotoren Belgiens – nach mehreren außergewöhnlich starken Jahren in der unmittelbaren Pandemie- und Nachpandemiezeit eine Normalisierungsphase. Infolgedessen dürfte das Exportwachstum verhalten bleiben und nur einen bescheidenen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Aktivität leisten.

Das neue EU-Verfahren bei übermäßigem Defizit zwingt die Regierung zu Ausgabenkürzungen

Belgiens Finanzpolitik im Zeitraum 2026–27 unterliegt weiterhin strengen Auflagen durch den EU-Haushaltsrahmen, nachdem das Land aufgrund anhaltender Defizite von über 3 % des BIP in das Verfahren bei übermäßigem Defizit einbezogen wurde. Nach den überarbeiteten Regeln ist die Regierung verpflichtet, eine durchschnittliche jährliche Defizitreduktion von rund 0,5 Prozentpunkten des BIP zu erzielen, was den Spielraum für diskretionäre fiskalische Unterstützungsmaßnahmen einschränkt. Der im Frühjahr 2025 vorgelegte Konsolidierungsplan der Föderalregierung zielt darauf ab, das Defizit bis 2030 durch kumulative Maßnahmen in Höhe von rund 23 Mrd. EUR (3,7 % des BIP) auf 3 % des BIP zu senken, wobei der Schwerpunkt vor allem auf Strukturreformen liegt. Dazu gehören Arbeitsmarkt- und Rentenreformen – wie die Begrenzung des Arbeitslosengeldes auf zwei Jahre und die Eindämmung des Vorruhestands –, während die automatische Indexierung von Löhnen und Renten unverändert bleibt. Ab 2026 werden höhere Einnahmen aus einer Steuerreform erwartet, darunter eine neue Kapitalertragsteuer von 10 % auf bestimmte Finanzanlagen oberhalb eines jährlichen Freibetrags von 10.000 Euro, sowie Einsparungen durch institutionelle Reformen. Da die föderalen Behörden jedoch nur für etwa die Hälfte der gesamten öffentlichen Ausgaben zuständig sind und die Koordinierung zwischen den Regionen begrenzt ist, wird erwartet, dass die Finanzpolitik 2026–27 leicht restriktiv bleibt, wobei sich die Unterstützung hauptsächlich auf Investitionen in die Verteidigung, die Energiewende und die digitale Infrastruktur konzentriert.

Die Leistungsbilanz Belgiens dürfte sich in den Jahren 2026 und 2027 nur geringfügig verbessern. Zwar könnte die Handelsbilanz für Waren von etwas günstigeren Terms of Trade profitieren, doch steht die Exportentwicklung weiterhin unter Druck durch die schwache Nachfrage in Europa und weltweit, anhaltende Handelsunsicherheiten sowie US-Zölle. Zudem normalisiert sich der Pharmasektor nach mehreren außergewöhnlich starken Jahren im Anschluss an die Pandemie weiter. Die Dienstleistungsexporte und das Primäreinkommen dürften weiterhin stützend wirken, doch die Nettoexporte werden insgesamt wahrscheinlich nur einen bescheidenen Beitrag zum Wachstum leisten.

Belgien hat vorerst eine stabile Regierung

Nach den föderalen Wahlen 2024, bei denen die rechtsgerichtete Neue Flämische Allianz (N-VA) als stärkste Partei hervorging, wurde im Januar 2025 nach langwierigen Verhandlungen schließlich eine Regierung gebildet. Die daraus hervorgegangene Fünf-Parteien-Koalition – bestehend aus der N-VA, der CD&V (flämische Christdemokraten), Vooruit (flämische Sozialdemokraten), der MR (französischsprachige Liberale) und Les Engagés (wallonische Zentristen) – ist als „Arizona“-Koalition bekannt geworden. Trotz ihres breiten ideologischen Spektrums vertritt die Regierung eine weitgehend zentristische Position und unterliegt erheblichen Einschränkungen, insbesondere dem EU-Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und dem starken Widerstand der Gewerkschaften. Innerhalb dieser Grenzen ist es der Koalition gelungen, einen Haushalt zu verabschieden und eine erste Reihe von Strukturreformen umzusetzen, darunter Änderungen bei der Arbeitslosenunterstützung, den Renten, Teilen der Lohnindexierung sowie die Einführung einer Kapitalertragsteuer, die darauf abzielen, die Haushaltsaussichten zu verbessern. Dennoch bleibt der politische Spielraum begrenzt. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen die steigenden Verteidigungsausgaben und den zunehmenden demografischen Druck nur teilweise ausgleichen können, während die zersplitterte parlamentarische Basis der Regierung den Spielraum für weitere weitreichende Reformen einschränkt.

Die Aussichten für institutionelle Reformen sind gemischt. Die geplante Abschaffung des Senats stößt über das gesamte politische Spektrum hinweg auf relativ breite Unterstützung, da sich mehrere Parteien bereits zuvor für einen solchen Schritt ausgesprochen hatten. Die Rolle des Oberhauses hat in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen; der Senat tagt mittlerweile nur noch etwa zehnmal pro Jahr. Für seine Abschaffung wäre jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Unterhaus erforderlich, über die die Arizona-Koalition nicht verfügt. Daher bleibt der Ausgang dieser Reform ungewiss.

Derzeit befindet sich die Regierung in einer relativ komfortablen Lage und verfügt in den meisten Umfragen weiterhin über eine Mehrheit. Die Unbeliebtheit einiger vorgeschlagener Maßnahmen könnte jedoch zu politischer Reibung führen und den Zusammenhalt auf Dauer gefährden. Die nächsten regulären Bundeswahlen sind für 2029 angesetzt.

Zahlungs- und Inkassoverfahren

Dieser Abschnitt ist ein wertvolles Tool für Finanzverantwortliche und Kreditmanager in Unternehmen. Er enthält Informationen über die Zahlungs- und Inkassopraktiken, die in diesem Land üblich sind.

Zahlung

Inkasso

Außergerichtliche Phase

Für die außergerichtliche Eintreibung von Forderungen zwischen Unternehmen gibt es keine besonderen Vorschriften. Gläubiger sollten versuchen, die Zahlung von den Schuldnern durch schriftliche Mahnungen zu erwirken. Bevor rechtliche Schritte gegen ein Schuldnerunternehmen eingeleitet werden, lohnt es sich oft, einen Anwalt zu beauftragen, die Pfändungsdatenbank zu überprüfen.

Gerichtsverfahren

Urteile werden in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Verhandlung verkündet. Ein Versäumnisurteil wird erlassen, wenn Schuldner während des Verfahrens weder anwesend sind noch vertreten werden.

Eilverfahren

Dieses Verfahren wird in Fällen zwischen Unternehmen selten angewendet und kann nicht durchgeführt werden, wenn die Forderung strittig ist. Ein Gesetz aus dem Jahr 2016 führte neue Verfahrensregeln ein und schuf ein außergerichtliches Verwaltungsverfahren für unbestrittene Forderungen. Wurde ein Zahlungsbefehl erlassen, hat der Schuldner einen Monat Zeit, den Betrag zu begleichen. Lehnt der Schuldner dies ab, kann der Gläubiger bei einem Gerichtsvollzieher die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Darüber hinaus führt nach den neuen Vorschriften die Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein Urteil nicht mehr zur Aussetzung der Vollstreckbarkeit dieses Urteils. Folglich kann der Gläubiger die Beitreibung der Forderung auch dann fortsetzen, wenn der Schuldner ein Rechtsmittelverfahren einleitet.

Eigentumsvorbehaltsklausel

Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Bestimmung, die vorsieht, dass der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang durch den Käufer behält. Unbezahlte Gläubiger können Ansprüche auf Waren geltend machen, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Daraus folgt, dass die Eigentumsvorbehaltsklausel in allen Situationen durchsetzbar ist, in denen Gläubiger Verluste aufgrund von Insolvenzen erleiden, unabhängig von der Art des zugrunde liegenden Vertrags. Werden unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Waren (nach einem Verkauf) in eine Forderung umgewandelt, werden die Rechte des Verkäufers und Eigentümers in Bezug auf diese Forderung (den Verkaufspreis) als dingliche Subrogation bezeichnet.

Ordentliches Verfahren vor dem Handelsgericht

Alle Streitigkeiten zwischen Unternehmen können vor dem Handelsgericht in Belgien verhandelt werden. Bei grenzüberschreitenden Forderungen unter Anwendung europäischer Rechtsvorschriften kann ein europäisches Vollstreckungsverfahren zur Zahlung eingeleitet werden. Kläger können zudem auf das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zurückgreifen.

Ladung zur Hauptverhandlung

Der Gerichtsvollzieher teilt dem Schuldner einen Gerichtstermin für die Verhandlung der Sache mit. Findet keine mündliche Verhandlung statt, ergeht das Urteil innerhalb von vier bis sechs Wochen. Sind mündliche Verhandlungen angesetzt, müssen die Parteien ihre Standpunkte in schriftlichen Schriftsätzen darlegen. Nach Urteilsverkündung besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen – wird keine Berufung eingelegt, erfolgt die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Pfändungsverfahren

Dieses gerichtliche Verfahren wird zugunsten nur einer Partei (ex parte) durchgeführt. Es gibt drei wesentliche Voraussetzungen für die Einleitung eines Pfändungsverfahrens:

Dringlichkeit der Maßnahme;

für die Anordnung einer Sicherungsbeschlagnahme ist die vorherige Genehmigung des Richters erforderlich;

die Forderung muss sicher, einklagbar und liquide sein.

Ein Schuldner kann die Aufhebung der Pfändung beantragen, wenn diese zu Unrecht verhängt wurde. Sobald eine Pfändung jedoch verhängt wurde, bleibt sie für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Anschließend kann eine Sicherungsbeschlagnahme in einen Vollstreckungsbescheid umgewandelt werden.

Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung

Ein Urteil wird vollstreckbar, sobald alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Weigert sich der Schuldner, die Zahlung zu leisten, kann ein Gerichtsvollzieher das Vermögen des Schuldners pfänden oder die Zahlung über einen Dritten erwirken (Direktklage).

Ausländische Schiedssprüche können in Belgien anerkannt und vollstreckt werden, sofern verschiedene Kriterien erfüllt sind. Das Ergebnis hängt davon ab, ob der Schiedsspruch in einem EU-Land ergangen ist (in diesem Fall gelten besonders vorteilhafte Vollstreckungsbedingungen) oder in einem Nicht-EU-Land (für das die üblichen Exequaturverfahren gelten).

Insolvenzverfahren

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INSOLVENZVERFAHREN

Schuldner können einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie seit einiger Zeit ihre Zahlungen eingestellt haben oder wenn das Vertrauen der Gläubiger verloren gegangen ist. Wird die Insolvenz eröffnet, müssen die Gläubiger ihre Forderungen innerhalb der in der Insolvenzerklärung des Gerichts festgelegten Frist anmelden. Unterlässt ein Gläubiger dies, führt dies zum Verlust seiner Rangrechte. Das Gericht bestellt daraufhin einen Insolvenzverwalter, um die Forderungen zu prüfen. Der Gläubiger kann sich auf den Eigentumsvorbehalt berufen, um sein Eigentum zurückzufordern.

Seit 2017 müssen die Anmeldung von Forderungen im Rahmen von Insolvenzverfahren elektronisch über das Zentrale Insolvenzregister (www.regsol.be) erfolgen, in dem alle Insolvenzen der letzten 30 Jahre erfasst sind

GERICHTLICHES SANIERUNGSVERFAHREN

Das gerichtliche Sanierungsverfahren (reorganisation judiciaire), das der Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern dient, kann vom Gericht auf Antrag eines Schuldners gewährt werden, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die den Fortbestand seines Unternehmens kurz- oder mittelfristig gefährden. Der Schuldner stellt einen begründeten Antrag bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts, um eine verlängerte Zahlungsfrist für die Schulden zu erhalten. Diese verlängerte Frist beträgt in der Regel sechs Monate; während dieser Zeit muss der Schuldner allen seinen Gläubigern einen Sanierungsplan vorlegen.

Ausstehende Gläubiger (d. h. solche, deren Forderungen vor Beginn der verlängerten Frist entstanden sind) dürfen kein Vollstreckungsverfahren zur Verwertung von Immobilien oder beweglichem Vermögen des Schuldners einleiten, können jedoch die Durchsetzung ihrer Eigentumsvorbehaltsklausel verlangen. Die verlängerte Frist hindert den Schuldner jedoch nicht daran, freiwillige Zahlungen an die ausstehenden Gläubiger zu leisten. Zudem kommt die verlängerte Frist Mitverpflichteten und Bürgen nicht zugute, die weiterhin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen verpflichtet sind.

Zuletzt aktualisiert: März 2025