Auf Schweizer Unternehmen warten beim Export nach China grosse Chancen. Aber der Verkauf von Waren in der Volksrepublik ist nicht ganz einfach – trotz des Freihandelsabkommens. Was Exporteure vor dem Schritt nach China wissen sollten und welche Risiken es zu beachten gilt.
China ist auf Rang 3 der wichtigsten Abnehmer von Schweizer Exporten
Exporte nach China sind ein lohnendes Ziel für Schweizer Unternehmen. Im Jahr 2024 gingen gemäss offiziellen Zahlen fast zehn Prozent aller Schweizer Ausfuhren ins Reich der Mitte – das entspricht Waren im Wert von über 37 Milliarden Franken.
Damit ist China hinter den USA und Deutschland der drittwichtigste Exportmarkt. Und noch ist das Potenzial nicht ausgeschöpft – China ist nach wie vor ein attraktives Exportziel. Für das Reich der Mitte sprechen im Jahr 2025 gemäss der Swiss Global Enterprise (S-GE) unter anderem folgende Gründe:
- Ein nach wie vor grosses Wachstumspotenzial beim BIP.
- Die enorme Grösse des chinesischen Marktes mit mehr als einer Milliarde Konsumenten.
- Eine zunehmende Marktöffnung für ausländische Investoren.
- Eine beispiellose Lieferkette, insbesondere in der verarbeitenden Industrie.
- Grosse Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie innovative Technologien, von privater und öffentlicher Hand.
Freihandelsabkommen vereinfacht Exporte nach China aus der Schweiz
Schweizer Unternehmen profitieren, dank des bereits 2014 unterzeichneten Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China, in vielen Bereichen von einem deutlich besseren Marktzugang als die Konkurrenz aus anderen Industrieländern. Im Rahmen des Abkommens hat China die Zölle auf eine Reihe von Produkten schrittweise reduziert oder komplett abgeschafft.
Davon profitierten gemäss Daten des Bundes bisher vor allem Firmen aus der Pharmabranche, der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM), der Uhren- und Schmuckbranche sowie Goldexporteure.
Im Herbst 2024 haben zudem Verhandlungen zwischen den Regierungen über eine Erweiterung des bestehenden Abkommens begonnen. Dabei geht es um die Abschaffung von weiteren Zöllen auf Industrieprodukte sowie eine Vereinfachung der komplexen Ursprungsregeln für Produkte. Allerdings ist aktuell noch nicht absehbar, wie lange die Verhandlungen dauern und wie gross die Erfolgschancen sind.
Diese Bestimmungen müssen beim Export nach China erfüllt sein
Trotz Freihandelsabkommen und vergleichsweise tiefen Hürden: Exporte nach China bleiben eine komplexe Angelegenheit. Damit die Ausfuhr der Waren reibungslos verläuft, müssen Unternehmen eine Reihe von Punkten beachten.
Vorzeitige Anmeldung der Waren beim Zoll: Die Exportwaren müssen im Voraus beim chinesischen Zoll angemeldet werden – elektronisch über das China-E-Port System. Die Voranmeldefrist hängt vom Transportweg ab. Werden die Waren als Containerfracht über den Seeweg transportiert, muss die Anmeldung beispielsweise 24 Stunden vor dem Verladen erfolgt sein.
Ursprungserklärung für die Exportgüter: Waren, die unter das Freihandelsabkommen fallen, brauchen eine Warenverkehrsbescheinigung. Diese bestätigt, dass die Waren aus der Schweiz stammen und privilegiert verzollt werden.
Einfuhrlizenz und CCC-Prüfung: Für gewisse Produkte ist eine Einfuhrlizenz vonnöten. Eine Liste des chinesischen Handelsministeriums zeigt auf, welche Waren genau unter diese Regelung fallen. Diese ist allerdings nur auf Chinesisch verfügbar.
Zudem ist unter anderem für Fahrzeuge, Sicherheitsausrüstung und elektronische Geräte eine CCC-Prüfung (China Compulsory Certification) Pflicht, damit sie eingeführt werden dürfen. Die chinesische Prüfbehörde erstellt jeweils eine übersichtliche Liste mit allen Produkten, die unter diese Pflicht fallen.
Genaue Packliste: Bei jeder Sendung muss das Exportunternehmen eine Liste mit genauen Angaben zur Lieferung erstellen. Das umfasst unter anderem die Anzahl und die Masse der versendeten Güter.
Umfassende Angaben auf der Handelsrechnung: Neben den üblichen Angaben müssen beim Export nach China auch folgende Punkte auf der Rechnung vorhanden sein:
- Die Zolltarifnummer (HS-Code) und das Ursprungsland
- Angaben zum Wert der exportierten Waren (FOB-Wert, CIF-Kosten und CIF-Wert)
- Der Bestimmungshafen
- Die Nummer der Packliste und die Vertragsnummer
- Eine rechtmässige Unterschrift des Exporteurs
Damit nichts vergessen geht, stellt die SG-E alle wichtigen Informationen in einer umfassenden Checkliste zum Download bereit.
Zudem finden Exporteure detaillierte Informationen rund um die Zollbestimmungen beim Handel mit China in der Zolldatenbank. (Für den Zugriff auf die Dokumente ist eine Registrierung bei S-GE nötig)
Die wichtigsten Risiken beim Export nach China
China hat gute Voraussetzungen, auch in Zukunft wirtschaftlich zu wachsen. Dennoch bestehen Risiken, die Exportunternehmen kennen sollten:
- Zwischen China und den USA herrscht ein langfristiger strategischer und geopolitischer Konflikt, der sich unter anderem in Sanktionen oder Ausfuhrverboten für bestimmte Produkte wie Computerchips auswirkt. Eine Zuspitzung der Situation ist nicht ausgeschlossen.
- China ist bei zahlreichen Schlüsseltechnologien stark von Importen abhängig. Eine Verschlechterung der Handelsbeziehungen hätte daher spürbare Folgen.
- Chinesische Unternehmen sind hoch verschuldet, was deren Wachstumspotenzial negativ beeinflussen kann.
- Chinesische Unternehmen haben strenge Vorgaben bezüglich internationaler Zahlungen, was für für zusätzliche Komplexität im Import-Exportgeschäft sorgt.
- Zahlungsverzögerungen von chinesischen Unternehmen werden länger. Coface-Daten zeigen, dass im Jahr 2024 Zahlungen im Schnitt erst 65 Tage nach dem eigentlichen Fälligkeitsdatum eingingen.
Im Länderrisikobericht zu China von Coface sind die wichtigsten Details über die aktuelle wirtschaftliche Lage in der Volksrepublik sowie aktuelle Risikoeinschätzungen für die wichtigsten Branchen übersichtlich zusammengefasst.
Wie sichern sich Unternehmen beim Export nach China optimal ab?
Für Exporte nach China gilt, wie allgemein im Aussenhandel: Absicherung ist Gold wert. Mit einer Warenkreditversicherung erhalten Firmen jeder Grösse eine auf ihre Bedürfnisse hin massgeschneiderte Absicherungslösung gegen Zahlungsausfälle chinesischer Handelspartner. Sie sorgt für einen umfassenden Schutz gegen Zahlungsausfälle und greift unter anderem, wenn die Überweisungen aus folgenden Gründen nicht erfolgen:
- politische Ereignisse oder Naturkatastrophen
- Insolvenz und Nichtzahlung
- Streit, ob die Forderungen gerechtfertigt sind
Bei Nichtzahlung ist die rechtliche Durchsetzung der Rechnungsbeträge für ausländische Unternehmen oft schwierig. Sei es, weil die Sprachkenntnisse fehlen, die Rechtssysteme sich stark unterscheide oder weil das Vorgehen äusserst kompliziert ist.
Entsprechend sind Partner, die die lokalen Regeln und Gegebenheiten kennen, eine wichtige Unterstützung beim internationalen Inkasso. Coface hat Expertenteams in China, die Sie beim Eintreiben offener Beträge mit dem nötigen Fachwissen und Kontakten zu den richtigen Stellen optimal unterstützen.
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