Österreich

Europa

BIP pro Kopf ($)
$56856.0
Bevölkerung (im Jahr 2021)
9,0 Millionen

Bewertung

Länderrisiko
A3
Geschäftsklima
A1
Zuvor
A3
Zuvor
A1
This content has been automatically translated. It may not be as accurate as the original.

suggestions

Zusammenfassung

Stärken

  • Hoher Lebensstandard (Österreich belegt weltweit Platz 13 beim Pro-Kopf-BIP)
  • Diversifizierung in Industrie und Dienstleistungssektor; das verarbeitende Gewerbe hatte 2024 einen Anteil von 21 % an der Bruttowertschöpfung
  • 36 % des Bruttoendenergieverbrauchs (einschließlich Importe) stammen aus erneuerbaren Quellen, 88 % der Stromerzeugung entstammen erneuerbaren Energien, wobei Wasserkraft die Hauptquelle darstellt (2023)
  • Bedeutendes Reiseziel: Platz 14 weltweit bei den Besucherzahlen (2024); der Tourismus machte im Jahr 2023 rund 7 % des BIP (direkte und indirekte Auswirkungen) sowie 4,2 % der Gesamtbeschäftigung aus

Schwächen

  • Stark abhängig von der deutschen und, in geringerem Maße, von der mittel- und osteuropäischen Wirtschaft
  • Der Bankensektor ist gegenüber mittel- und osteuropäischen Ländern sowie den Balkanstaaten exponiert
  • Hohe Energiekosten, da Österreich stark von russischen Gasimporten abhängig war, die Ende 2024 eingestellt wurden und durch teurere Quellen ersetzt werden mussten
  • Kein NATO-Mitglied, kein Beitrittsantrag geplant
  • Relativ hohe Arbeitskosten (49,40 Euro pro Stunde im verarbeitenden Gewerbe im Jahr 2025 gegenüber 33,70 Euro im Rest der EU) schmälern die preisliche Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Produkte im Ausland

Handelsaustausch

Exportvon Waren in % der Gesamtmenge

Deutschland
29%
USA
8%
Italien
6%
Schweiz
5%
Slowakei
4%

Importvon Waren in % der Gesamtmenge

Deutschland 40 %
40%
Italien 6 %
6%
Niederlande 5 %
5%
Tschechien 5 %
5%
Schweiz 4 %
4%

Ausblick

Dieser Abschnitt ist ein wertvolles Instrument für Finanzverantwortliche und Kreditmanager in Unternehmen. Er enthält Informationen über die Zahlungs- und Inkassopraktiken, die in dem Land üblich sind.

Stagnation, gefolgt von einem leichten Wachstum

Die österreichische Wirtschaft überwindet langsam ihre längste Rezession in der Geschichte der Zweiten Republik. Nach zwei Jahren mit negativen Wachstumsraten stabilisierte sich das BIP Ende 2024 und in der ersten Hälfte des Jahres 2025. Ab der zweiten Jahreshälfte 2025 dürfte die Wirtschaft moderat wachsen, während sich die Wachstumsrate im Laufe des Jahres 2026 etwas stärker erhöhen dürfte. Der private Konsum dürfte einen wesentlichen Beitrag zu diesem Wachstum leisten, da sich die Kaufkraft und die Verbraucherstimmung voraussichtlich weiter verbessern werden, wenn auch nur vorsichtig. In Österreich werden Löhne, Pensionen und Altersbezüge mit einer Verzögerung von einem Jahr an die Inflation angepasst. Nach dem starken Anstieg der Nominallöhne um 8,5 % im Anschluss an den Tarifvertrag im Jahr 2024 rechnet die Österreichische Nationalbank für 2025 und 2026 mit Nominallohnsteigerungen von 3,8 % bzw. 2,7 %. Inflationsbereinigt bedeutet dies, dass das Reallohnwachstum im Jahr 2024 bei 5,3 % lag – das erste Wachstum seit 2019 –, bevor es sich 2025 und 2026 bei 0,4 % bzw. 0,5 % einpendelte, was immer noch über dem langfristigen Durchschnitt von 0,3 % läge. Tatsächlich steigt die Inflation seit Ende 2024 wieder spürbar an. Ein Grund dafür ist das Auslaufen der Strompreisobergrenze und das Ende weiterer Maßnahmen zur Stützung der Energiepreise Anfang 2025, was zu einem deutlichen Anstieg der Energiekosten für Haushalte geführt hat. Zudem wurde der Preis für das KlimaTicket (eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr in ganz Österreich) im August 2025 um 19 % erhöht. Ab 2026 dürfte sich der Inflationsdruck wieder etwas abschwächen, sobald sich die Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr normalisieren. Die Preise für Dienstleistungen dürften jedoch weiterhin unter Druck stehen, da diese sehr arbeitsintensiv sind, und auch das KlimaTicket wird um 8 % teurer sein. Schließlich wird die Kaufkraft durch die Einstellung der Klimabonuszahlungen (Ausgleichszahlungen für die CO₂-Bepreisung für private Haushalte, die je nach Standort zwischen 145 und 290 Euro pro Person und Jahr liegen können) beeinträchtigt, die zuletzt im Februar 2025 ausgezahlt wurden. Angesichts der in den letzten zwei Jahren gestiegenen Sparquote der privaten Haushalte dürften diese zusätzlichen Kosten durch einen leichten Rückgang der Ersparnisse ausgeglichen werden.

Auch die Bauinvestitionen dürften insbesondere ab 2026 einen leichten positiven Impuls liefern. Anfang 2025 war vor dem Hintergrund der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein spürbarer Anstieg der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau zu verzeichnen. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 senkte die EZB ihren Leitzins (Einlagensatz) um insgesamt 0,5 Prozentpunkte auf 2 %, was als neutrales Niveau gilt. Angesichts des verhaltenen Wirtschaftswachstums in der Eurozone und der stabilen Inflationsaussichten könnten bis Ende 2025 zwei weitere Senkungen um jeweils 25 Basispunkte erfolgen. Obwohl der Leitzins im Jahr 2026 voraussichtlich unverändert bleiben wird, sind zwei weitere Senkungen nicht auszuschließen, sollte sich die Erholung weiterhin nur langsam vollziehen. Dies wird ab 2026 die Nachfrage im Bausektor, insbesondere im Wohnungsbau, stützen. Umgekehrt wird erwartet, dass die Unternehmensinvestitionen in Ausrüstung und Maschinen aufgrund der geringen Kapazitätsauslastung im verarbeitenden Gewerbe zurückgehen werden. Die Auslandsnachfrage nach österreichischen Produkten (etwa 50 % aller im Inland hergestellten Waren werden exportiert) dürfte begrenzt bleiben. Angesichts des im Vergleich zum europäischen Durchschnitt starken Anstiegs der Arbeitskosten hat die preisliche Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Waren in den letzten Jahren abgenommen. Es besteht weiterhin Unsicherheit hinsichtlich des Handelsabkommens zwischen der EU und den USA, da zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts außer einer politischen Vereinbarung, die die US-Einfuhrzölle auf EU-Waren auf 15 % festlegt, kein offizielles Handelsabkommen zwischen der EU und den USA besteht. Dieser Zollsatz gilt für Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile sowie für Arzneimittel, schließt jedoch Stahl, Aluminium und Kupfer aus, für die jeweils ein Zollsatz von 50 % gilt. Es gibt einige Ausnahmen, z. B. für Flugzeuge, Generika und chemische Vorprodukte.

Die USA sind Österreichs zweitgrößter Exportmarkt und machen 8,2 % der Exporte aus: Vor allem Maschinen, pharmazeutische Ausrüstung und Autoteile werden über den Atlantik verschifft. Die österreichischen Exporte werden jedoch auch von der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands beeinflusst, da der Nachbar das mit Abstand wichtigste Handelspartner ist. Obwohl Deutschland ein langsames Wachstum verzeichnen dürfte (insbesondere im Jahr 2026) und mehr für Verteidigung und Infrastruktur ausgeben wird, können österreichische Unternehmen davon nur in begrenztem Umfang profitieren, da Österreich über keine nennenswerte Verteidigungsindustrie verfügt. Zudem hat der Staat begonnen, eine strenge Sparpolitik umzusetzen. Folglich ist in den Jahren 2025 und 2026 keine Unterstützung seitens der öffentlichen Hand zu erwarten, die das Wachstum ankurbeln könnte.

EU-Defizitverfahren eingeleitet

Vor nicht allzu langer Zeit galt Österreich noch als eines der sparsamsten EU-Länder. Dies änderte sich im Jahr 2025. Im Juli 2025 leitete die EU ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits ein. Nach dem bereits hohen Defizit im Jahr 2024 verzeichnet 2025 erneut ein Defizit, das über dem Maastricht-Kriterium von 3 % des nominalen BIP liegt, wodurch die Gesamtverschuldung weiter über das EU-Höchstziel von 60 % steigt. Zwar soll das Defizit im Jahr 2026 zurückgehen, doch wird dies nicht ausreichen, um das EU-Ziel von 3 % bis 2028 zu erreichen. Die ungewöhnlich hohe Verschuldung der letzten Jahre ist das Ergebnis der hohen Inflation infolge der Energiepreiskrise sowie der automatischen Anpassung von Pensionen, Sozialleistungen und Personalkosten im öffentlichen Sektor. Als Reaktion darauf hat die Regierung ein umfangreiches Konsolidierungsprogramm auf den Weg gebracht. Neben Einsparungen bei klimabezogenen Projekten (Abschaffung des Klimabonus und Kürzungen bei Subventionen sowie Einsparungen in den Ministerien) beschloss die Regierung die Abschaffung eines staatlich finanzierten Weiterbildungsurlaubs sowie Änderungen im Rentensystem. Ab Juni 2025 steigen die Krankenkassenbeiträge für Rentner, und ab 2026 ist eine Frühverrentung erst ab dem 63. Lebensjahr (statt 62) und bei einer Mindestbeitragszeit von 42 Jahren (statt 40) möglich. Zudem erhalten neue Rentner nur noch 50 % der automatischen Inflationsanpassung. Die Auswirkungen auf den Haushalt werden 2025 begrenzt sein, da sich die Inflationsindexierung und die hohen Zinskosten gegenseitig ausgleichen werden. Die Auswirkungen, insbesondere der Rentenreform, dürften ab 2026 allmählich sichtbar werden und 2027 ihre volle Wirkung entfalten. Dementsprechend wird das Haushaltsdefizit langsam zurückgehen, während die Schuldenquote weiter steigen wird.

Österreichs Leistungsbilanzüberschuss stieg 2024 deutlich an, was auf die starke Verbesserung der Warenhandelsbilanz aufgrund besserer Terms of Trade zurückzuführen war. Angesichts der pessimistischeren Aussichten für die Exporte dürfte der Warenhandelsüberschuss in den Jahren 2025 und 2026 zurückgehen. Dies dürfte teilweise durch einen weiteren Anstieg der bereits starken Dienstleistungsbilanz ausgeglichen werden, der auf sehr robuste Touristenzahlen zurückzuführen ist. Bei der Primäreinkommensbilanz (Saldo der Erträge aus Auslandsinvestitionen) sowie beim Sekundäreinkommensdefizit (hauptsächlich bedingt durch Überweisungen ausländischer Arbeitnehmer und Beiträge an internationale Organisationen) werden keine großen Veränderungen erwartet.

„Candy-Koalition“ unter Druck

Christian Stocker von der konservativ-christdemokratischen ÖVP ist der derzeitige Bundeskanzler und führt die „Candy-Koalition“ an, die sich aus der ÖVP, der sozialdemokratischen SPÖ und der liberalen NEOS zusammensetzt. Der Name der Koalition ist eine Anspielung auf die Farben der Parteien: Türkis, Rot und Rosa. Die Koalition kam erst nach langwierigen Verhandlungen zustande, die im Anschluss an die Ergebnisse der Nationalratswahlen vom September 2024 und den Erdrutschsieg der rechtsextremen FPÖ stattfanden. Es war der erste Wahlsieg der FPÖ auf nationaler Ebene in der modernen Geschichte Österreichs. Die FPÖ konnte ihr Ergebnis von 2019 um erstaunliche 12,7 Prozentpunkte auf 28,9 % verbessern und errang damit 57 von insgesamt 183 Sitzen. Der Großteil der zusätzlichen Stimmen der FPÖ ging zu Lasten der konservativen Christdemokratischen ÖVP, deren Stimmenanteil gegenüber der letzten Wahl um 11,2 Prozentpunkte auf 26,3 % zurückging, was ihr 51 Sitze einbrachte. Ursprünglich hatten alle Parteien im Nationalrat jegliche Form der Zusammenarbeit mit dem umstrittenen rechtsextremen FPÖ-Vorsitzenden Herbert Kickl ausgeschlossen. Folglich beauftragte Bundespräsident Alexander Van der Bellen die ÖVP, die den zweiten Platz belegte, mit der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Die ÖVP wandte sich an die SPÖ und die Neos. Anfang 2025 verließen die Neos den Verhandlungstisch, da sie der SPÖ und der ÖVP mangelnde Bereitschaft zu größeren Reformen vorwarfen. Nach einem Führungswechsel in der ÖVP wandten sich die Konservativen daraufhin für Koalitionsgespräche an die FPÖ, die jedoch scheiterten, da die FPÖ nicht zu Kompromissen bereit war. Die Alternative zu diesen beiden Koalitionsoptionen wären Neuwahlen gewesen, bei denen die FPÖ laut Umfragen einen noch größeren Stimmenanteil erzielt hätte; daher nahmen die Parteien der „Candy-Koalition“ die Verhandlungen wieder auf und bildeten im März 2025 eine Regierung, nachdem sie sich auf die Einführung einiger finanzpolitischer Reformen geeinigt hatten.

Es ist unklar, ob die „Candy-Koalition“ die gesamte Legislaturperiode bis zu den nächsten planmäßigen Wahlen im Jahr 2029 überstehen wird. Obwohl sich die Parteien 2025 und 2026 auf Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen geeinigt haben, haben sie die Details für den Haushaltsplan der folgenden Jahre noch nicht endgültig festgelegt. Generell befürworten die ÖVP und (teilweise) die NEOS Steuersenkungen, während die SPÖ auf Steuererhöhungen drängt. Darüber hinaus einigten sich alle Parteien auf eine Verschärfung der Einwanderungspolitik und legten einen Plan vor, der die Einführung eines dauerhaften Quotensystems für die Familienzusammenführung vorsieht. Sie stehen unter dem Druck eines noch stärkeren Anstiegs der öffentlichen Unterstützung für die FPÖ, die in den Umfragen vom Sommer 2025 34 % erreichte (im Vergleich zu 29 % bei den letzten Wahlen). Unterdessen verlor die ÖVP etwas an Boden und sank auf 22 %, liegt aber weiterhin auf dem zweiten Platz.

Zahlungs- und Inkassoverfahren

Dieser Abschnitt ist ein wertvolles Tool für Finanzverantwortliche und Kreditmanager in Unternehmen. Er enthält Informationen über die Zahlungs- und Inkassopraktiken, die in diesem Land üblich sind.

Zahlung

SWIFT- und SEPA-Überweisungen (innerhalb der EU) werden häufig für inländische und internationale Transaktionen genutzt und bieten eine kostengünstige, schnelle und sichere Zahlungsmethode.

Wechsel und, in geringerem Maße, Schecks werden am häufigsten als Finanzierungsmittel oder zur Zahlungsgarantie verwendet. Dennoch sind beide weder weit verbreitet noch empfehlenswert, da sie nicht immer die effektivsten Zahlungsmittel sind. Wechsel müssen relativ strenge gesetzliche Kriterien erfüllen, um gültig zu sein, was Unternehmer davon abhält, sie zu nutzen. Gleichzeitig müssen Schecks zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht gedeckt sein, müssen aber zum Zeitpunkt der Einreichung gedeckt sein. Banken senden ungedeckte Schecks in der Regel an die Aussteller zurück, die die Zahlung auch selbst sperren können, ohne strafrechtliche Konsequenzen wegen Missbrauchs dieser Möglichkeit befürchten zu müssen.

Forderungseinzug

In der Regel beginnt das Inkassoverfahren damit, dass dem Schuldner per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung zugesandt wird, in der er an seine Verpflichtung erinnert wird, den ausstehenden Betrag zuzüglich etwaiger im Kaufvertrag oder in den Verkaufsbedingungen festgelegter Verzugszinsen zu begleichen.

Enthält der Vertrag keine Zinsklausel, gilt ab dem 1. August 2002 halbjährlich der Basiszinssatz der Bank of Austria, der sich am Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank orientiert und um acht Prozentpunkte erhöht wird.

SCHNELLVERFAHREN

Bei Forderungen, die sicher, fällig und unbestritten sind, können Gläubiger beim Bezirksgericht mittels eines vorgedruckten Formulars ein Mahnverfahren beantragen. Das für diese Art von Schnellverfahren zuständige Bezirksgericht beschleunigt die erforderlichen Schritte bei gewöhnlichen Forderungen bis zu 75.000 Euro (zuvor 30.000 Euro).

Im Rahmen dieses Verfahrens erlässt der Richter einen Zahlungsbefehl über den geforderten Betrag zuzüglich der entstandenen Gerichtskosten. Legt der Schuldner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses Einspruch gegen den Zahlungsbefehl ein, ist der Beschluss relativ schnell vollstreckbar.

Für unbezahlte Wechsel gibt es ein spezielles Verfahren (Wechselmandatsverfahren), bei dem das Gericht dem Schuldner unverzüglich eine Zahlungsaufforderung zustellt, in der er aufgefordert wird, den Betrag innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Sollte der Schuldner die Forderung jedoch bestreiten, wird der Fall im Rahmen eines regulären Gerichtsverfahrens verhandelt.

Verfügt der Schuldner über Vermögenswerte in anderen EU-Ländern, kann der Gläubiger beim Handelsgericht Wien die Erteilung eines Europäischen Zahlungsbefehls für unbestrittene Forderungen beantragen, der in allen EU-Ländern (mit Ausnahme von Dänemark) vollstreckbar ist.

ORDENTLICHES VERFAHREN

Kann keine Einigung erzielt werden oder wird eine Forderung bestritten, bleibt als letzte Alternative die Einreichung einer ordentlichen Klage vor dem Bezirksgericht oder dem Landesgericht, je nach Streitwert oder Art des Rechtsstreits. Die Beklagten haben vier Wochen Zeit, um ihre eigenen Argumente vorzubringen.

Was die Landesgerichte betrifft, so wird von den Beklagten erwartet, dass sie als Antwort auf die Ladung ihre eigenen Argumente vorbringen; hierfür stehen ihnen vier Wochen zur Verfügung.

Nur im Bezirk Wien gibt es ein separates Handelsgericht, das für Handelssachen (Handelsstreitigkeiten, Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs, Insolvenzanträge usw.) zuständig ist.

Im Vorverfahren müssen die Parteien schriftliche Beweisanträge stellen und ihre jeweiligen Ansprüche geltend machen. Das Gericht entscheidet dann über den ihm vorgelegten Sachverhalt, führt jedoch keine Ermittlungen von Amts wegen durch. In der Hauptverhandlung prüft der Richter die vorgelegten schriftlichen Beweismittel und hört die Argumente der Parteien sowie die Zeugenaussagen an. Ein Vollstreckungsbescheid kann in der Regel in erster Instanz innerhalb von etwa zehn bis zwölf Monaten erwirkt werden. Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass die obsiegende Partei im Rechtsstreit Anspruch auf vollständige Erstattung aller zuvor entstandenen notwendigen Rechtskosten durch die unterlegene Partei hat.

0
0
0

Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung

Ein Urteil wird vollstreckbar, sobald es rechtskräftig ist. Wenn der Schuldner dem Gerichtsurteil nicht nachkommt, kann das Gericht einen Pfändungsbeschluss oder eine Pfändungsanordnung erlassen. Alternativ kann das Gericht das Vermögen des Schuldners pfänden und verwerten.

Bei ausländischen Urteilen können die Umstände je nach Urteilsstaat variieren. Für EU-Länder sind die beiden wichtigsten Methoden zur Vollstreckung eines EU-Urteils der Europäische Vollstreckungstitel oder die Bestimmungen der Brüssel-I-Verordnung. Für Nicht-EU-Länder werden Urteile anerkannt und vollstreckt, sofern der Urteilsstaat Vertragspartei eines internationalen Abkommens mit Österreich ist.

Insolvenzverfahren

AUSSERGERICHTLICHE VERFAHREN

Außergerichtliche Sanierungsbemühungen und Verhandlungen gehen in der Regel einem Insolvenzverfahren voraus. Sie stellen ein Mittel dar, um Rekapitalisierungsdarlehen im Austausch gegen den Status eines gesicherten Gläubigers zu erhalten.

RESTRUKTURIERUNG

Voraussetzung für ein Sanierungsverfahren ist, dass der Schuldner die Eröffnung beantragt und gleichzeitig einen Sanierungsplan vorlegt. Dieses Verfahren wird entweder in Eigenverwaltung oder unter der Leitung einer Verwalterstelle durchgeführt. Bei einer selbstverwalteten Restrukturierung muss der Schuldner einen Antrag auf Selbstverwaltung stellen, ergänzt durch entsprechende Unterlagen und einen Restrukturierungsplan, der eine Mindestquote von 30 % vorsieht.

LIQUIDATION

Liquidationsverfahren zielen darauf ab, die Rechte der verschiedenen Gläubiger gerecht zu verwirklichen. Das Verfahren wird von einem Insolvenzverwalter geleitet, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt, die Vermögenswerte veräußert und den Erlös unter den Gläubigern aufteilt.

EIGENTUMSVORBEHALT

Ähnlich wie in Deutschland ist der Eigentumsvorbehalt eine schriftliche Vertragsklausel, die besagt, dass der Lieferant das Eigentum an den gelieferten Waren behält, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Dies erfolgt in der Regel in einer der folgenden drei Formen:

einfacher Eigentumsvorbehalt: Der Lieferant behält das Eigentum an den gelieferten Waren, bis der Käufer die vollständige Zahlung geleistet hat;

erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den Weiterverkauf der daraus hergestellten Waren; der Käufer tritt die aus dem Weiterverkauf an Dritte entstehenden Forderungen an den ursprünglichen Lieferanten ab;

erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die zu einem neuen Produkt verarbeiteten Waren, und der ursprüngliche Lieferant bleibt bis zur Höhe des Wertes seiner Lieferung Eigentümer oder Miteigentümer.

Zuletzt aktualisiert: August 2025